Diese kurze Checkliste stellt lediglich einen groben Erstcheck dar, inwieweit in Ihrem Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter notwendig ist und welch dringender Handlungsbedarf besteht.
| Frage |
JA |
NEIN |
Werden in Ihrem Unternehmen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse
von natürlichen Personen (personenbezogene Daten) automatisiert, z. B. mit Hilfe von Computern, PDA´s etc., verarbeitet?
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| Sind mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten ständig
mehr als neun Personen befasst? |
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Wenn die oberen zwei Fragen mit "JA" beantwortet wurden, sollten Sie die unten aufgeführten Fragen beantworten.
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Ist ein Datenschutzbeauftragter bestellt worden?
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Liegen aktuelle interne Verfahrensübersichten bzw. ein Verfahrensverzeichnis
vor und werden diese bei Veränderungen zeitnah gepflegt?
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Sind alle Mitarbeiter/innen, die personenbezogene Daten bearbeiten, auf das Datengeheimnis verpflichtet und wurde dieses dokumentiert?
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Wurden alle Mitarbeiter/innen durch Schulungen ausreichend sensibilisiert und wurden diese Schulungen dokumentiert?
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| Besteht ein Datenschutzkonzept für Ihr Unternehmen? |
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Wenn Sie die oberen zwei Fragen mit JA beantwortet haben und im unteren Teil eine Frage mit NEIN beantwortet wurde, besteht Handlungsbedarf. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung und stehen Ihnen hierbei auch informativ zur Seite.
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