Ob Kunden-, Mitarbeiter-, Patienten- oder Mandantendaten: Fast jedes Unternehmen, alle medizinischen Einrichtungen und viele Freiberufler wie Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer arbeiten mit Daten, die unter das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fallen.
Damit müssen diese Freiberufler, Unternehmen und Einrichtungen seit Mai 2004 einen Datenschutzbeauftragten (DSB) schriftlich bestellen und die Neuregelungen des BDSG umsetzen, ansonsten drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Die Regelung zur Bestellung eines DSB gilt grundsätzlich, auch für kleine und mittelständische Betriebe, sofern mehr als neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind (§ 4f BDSG).
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung. Unser Leistungsspektrum umfasst u. a.:
- Überprüfungen des Unternehmens auf vorhandene datenschutzrelevante Potenziale
- Handlungsempfehlungen aus §9 (Anlage), technisch und organisatorische Maßnahmen
- Erstellung des öffentlichen Verfahrenverzeichnis (§4g BDSG)
- Erstellung der internen Verarbeitungs-Dokumentationen (§4e BDSG)
- Formulierung der Datenschutzerklärung für den Internetauftritt
- Prüfung / Erstellung von Betriebsvereinbarungen zur Internet- / E-Mail Nutzung
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter im Datenschutz (§4g BDSG)
- Verpflichtung aller Mitarbeiter zum Datengeheimnis (§5 BDSG)
Einen ersten Überblick, inwieweit in Ihrem Unternehmen Handlungsbedarf besteht, können Sie aus unserer "ERST-CHECKLISTE" erkennen.
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