Ob Kunden-, Mitarbeiter-, Patienten- oder Mandantendaten: Fast jedes Unternehmen, alle medizinischen Einrichtungen und viele Freiberufler wie Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer arbeiten mit Daten, die unter das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fallen.
Damit müssen diese Freiberufler, Unternehmen und Einrichtungen seit Mai 2004 einen Datenschutzbeauftragten (DSB) schriftlich bestellen und die Neuregelungen des BDSG umsetzen, ansonsten drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Die Regelung zur Bestellung eines DSB gilt grundsätzlich, auch für kleine und mittelständische Betriebe, sofern mehr als neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind (§ 4f BDSG).
Wir bieten sowohl einen Datenschutz-Checkup als auch das komplette Outsourcing dieses Themenbereichs an. Wir übernehmen die Funktion als externer (betrieblicher) Datenschutzbeauftragter, der die vom Gesetzgeber geforderten Aufgaben für Ihr Unternehmen zu kalkulierbaren Kosten erfüllt.
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